Unser Service

Vertrauensvoller und zuverlässiger Service im Trauerfall

Wenn Sie es wünschen, können Sie die gesamte Organisation der Trauerfeier und Beisetzung in unsere Hände legen. Wir bieten Ihnen verschiedene Arten der Bestattung und orientieren uns bei der Organisation an den Wünschen des Verstorbenen oder seiner Angehörigen.


Darüber hinaus können Sie uns mit der Bestellung von Blumenschmuck für die Trauerfeier in der Kirche oder in der Feierhalle beauftragen. Wir stellen Blumen für die Verabschiedung der Trauergäste am Grab bereit und kümmern uns um die Gestaltung der Kränze und Gebinde. Legen Sie die Organisation der Trauerfeier in unsere Hände und beauftragen Sie uns auf Wunsch mit der Gestaltung von Trauerkarten und einer Zeitungsanzeige.


Weiterhin helfen wir Ihnen bei der Erledigung von Behördengängen und weiteren Formalitäten, die mit dem Trauerfall in Zusammenhang stehen. Wünschen Sie eine Bestattungsregelung zu Lebzeiten oder die Überführung des Verstorbenen in eine andere Stadt, stehen wir ebenfalls als Partner an Ihrer Seite.

FORMALITÄTEN IM TRAUERFALL

TOTENSCHEIN

Bei einem Sterbefall muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein ausfüllt. Tritt der Sterbefall in der Wohnung ein, empfiehlt es sich, den Hausarzt zu kontaktieren, da er die Krankengeschichte des Verstorbenen kennt. Im Pflegeheim oder Krankenhaus übernimmt diese Aufgabe der zuständige Arzt, sodass der Totenschein bei der Überführung direkt an uns übermittelt wird.

Nach der Ausstellung des Totenscheins kann der Verstorbene in unser Bestattungsinstitut überführt werden, sodass wir die Versorgung vornehmen können.

Unabhängig von der Trauerfeier können wir die Abschiednahme am offenen Sarg in unseren Räumlichkeiten oder auf dem Friedhof ermöglichen. Auf Wunsch und in Ausnahmefällen können wir zudem Hausaufbahrungen arrangieren.

STERBEURKUNDE

Wurde der Totenschein ausgestellt, kann die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt angefordert werden. Das Standesamt ist nach der Ausstellung der Todesbescheinigung so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Gerne übernehmen wir dies für Sie.

Für die Ausstellung der Sterbeurkunde werden benötigt:

  • Bei Ledigen oder Minderjährigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch 
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners 
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

VERSICHERUNGEN

Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr, sodass die Versicherung von uns nur noch abgemeldet werden kann. Falls weitere Versicherungen bestehen, die Sterbegeld zahlen, benötigen wir die entsprechenden Policen bzw. Mitgliedsbücher im Original.

RENTEN

Wenn der Verstorbene bereits Rente empfangen hat, können wir für den hinterbliebenen Ehepartner das Übergangsgeld bei der Postrentenrechnungsstelle beantragen. Dafür benötigen wir die Rentennummer, die sich auf dem Rentenbescheid befindet.

Die Witwenbezüge müssen Sie als hinterbliebener Ehegatte selbst beim Rententräger beantragen. War der Verstorbene ledig, melden wir die Rente ab.

GRABURKUNDE

Ist bereits eine Grabstätte vorhanden, benötigen wir die entsprechende Graburkunde.

24 Stunden für Sie
erreichbar unter:

Glesius Bestattungen

Mauenheimer Straße 9
50733 Köln Nippes

info@cb93fe6c9c584fe9a45aa10040e38d3cglesius-bestattungen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 8.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung